Datenschutz

Datenschutzbedingungen

Das SCNIR verwaltet Patientendaten nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vom 25. Mai 2018. Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DS-GVO). Wenn Sie feststellen, dass unrichtige Daten zu Ihrer Person verarbeitet werden, können Sie Berichtigung oder zweckbestimmte Ergänzung verlangen (Art. 16 DS-GVO). Sie haben das Recht, die Löschung ihrer Daten zu verlangen, wenn bestimmte Löschgründe vorliegen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn diese zu dem Zweck, zu dem sie ursprünglich erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind (Art. 17 DS-GVO). Sie haben das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten, was bedeutet, dass Ihre Daten zwar nicht gelöscht, aber gekennzeichnet werden, um ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken (Art. 18 DS-GVO). Sie haben ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) und ein allgemeines Widerspruchsrecht (Art. 21 DS-GVO).

Datenverantwortlicher:

Dr. Cornelia Zeidler, OE6860, Klinik für Hämatologie, Hämostaseologie, Onkologie und Stammzelltransplantation, Medizinische Hochschule Hannover, Carl-Neuberg-Straße 1, 30625 Hannover.

Haben Sie Fragen oder sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, haben Sie die Möglichkeit, sich an den Datenschutzbeauftragten der Medizinischen Hochschule Hannover zu wenden:

Datenschutzbeauftragter der Medizinischen Hochschule Hannover, OE 0007, Carl-Neuberg-Straße 1, 30625 Hannover.

Sie haben das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Die Anschrift der für die Medizinische Hochschule Hannover zuständigen Aufsichtsbehörde lautet: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover.

Im Rahmen der Datenverarbeitung werden die medizinischen Informationen vor der Eingabe in die Datenbank des SCNIR verschlüsselt (pseudonymisiert). Eine Re-Identifizierung von persönlichen Patientendaten kann im Bedarfsfall nur durch die Datenbankzentrale erfolgen. Dies kann eintreten, wenn eine Entschlüsselung von Ihnen/Ihrem Kind ausdrücklich gewünscht wird, um beispielsweise eine Akteneinsicht einzuholen, oder spezielle Informationen an Sie oder einen anderen Arzt oder eine Klinik weiterzuleiten. Informationen, über die Sie identifiziert werden können, können nur nach Ihrem schriftlichen Einverständnis an Personen außerhalb unseres Internationalen SCN Registers weitergegeben werden.